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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 5

1909 - Leipzig : Hirt
I. Die Französische Revolution. 1. Ursachen. Schuldenlast des Staates. Die Hofhaltung Ludwigs Xiv. hatte im ganzen ungefähr 15000 Personen ständig beschäftigt, die eine jährliche Ausgabe von 40 bis 45 Million Frcs. erforderten. Nach dem heutigen Geldwerte würde die Summe das Dreifache betragen. Soviel Geld brachten die Steuern nicht ein; was fehlte, wurde geliehen. Die Zinsen konnten nicht bezahlt werden. Die Staatsverwaltung machte gegen Ende der Regierung Ludwigs Xiv. mit einer Fehlsumme von zwei Milliarden Bankrott, im Jahre 1720, unter Ludwig Xv., nochmals mit der gleichen Fehlsumme. Die Gläubiger waren um Kapital und Zinsen betrogen. Die Mißwirtschaft ging weiter. Im Jahre 1753 hatten die Palastdiener Ludwigs Xv. seit drei Jahren kein Gehalt bekommen; seine Stallknechte bettelten in den Straßen von Versailles. Die jährliche Zinsenlast des Staates betrug im Jahre 1755 45 Million, während des Siebenjährigen Krieges stieg sie um 34 Million; 1776, zwei Jahre nach dem Regierungsantritt Ludwigs Xvi., war sie auf 106 Million angewachsen, und 1789, beim Ausbruch der Revolution, betrug sie 206 Million Frcs. Da einem so unpünktlichen Zinszahler, wie der Französische Staat war, Geld nur zu 10 Prozent geliehen wurde, bezifferte sich die Staatsschuld auf das Zehnfache der Zinssumme. Freilich waren nicht alle diese Summen für überflüssige Zwecke verwendet worden; die Regierung Ludwigs Xv. hatte ausgedehnte Straßenbauten unternommen, um die Bevölkerung zu beschäftigen. 1788 ließ Ludwig Xvi. für 40 Million Frcs. Getreide aufkaufen, um die Folgen einer Mißernte auszugleichen. In zehn Jahren stieg unter Ludwig Xvi. die Staatsschuld um 1630 Million Frcs. Darin waren die großen Kosten für die Beteiligung am Nordamerikanischen Freiheitskampf enthalten. Die Gläubiger des Staates gehörten dem Kaufmanns- und dem Handwerkerstand an. Diese Stände erwarben allein durch eigne Arbeit. Der Handel Frankreichs war mächtig gestiegen im 18. Jahrhundert. Die französische Ausfuhr betrug 1720 106, 1788 354 Million Frcs. Aus Frankreich bezog man in ganz Europa Bücher, Gemälde, Kupferstiche, Statuen, Kleinodien, Schmuck- und Toilettegegenstände, Wagen, Möbel. Als die Kaufleute und Handwerker Sta-atsgläubiger geworden waren, bekümmerten sie sich um die Verwaltung des Staates; die Mißwirtschaft erregte Mißstimmung. Das durch Fleiß und Kunstfertigkeit erworbene

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 7

1909 - Leipzig : Hirt
1. Ursachen. 7 gestanden und auch die Ausrüstung'für sich und ihre Truppen bezahlt. Für diese Leistungen waren sie steuerfrei geworden. Als die christliche Religion eingeführt wurde, stand ihren Verbreitern kein Staatsschatz zur Verfügung. Aus milden Gaben waren die Kirchen, die Schulen, die Krankenhäuser, die Pfarrhäuser gebaut worden, und die Diener der Kirche bezogen ihren Lebensunterhalt ebenfalls aus deu Opferpfennigen der Gläubigen. So war auch die Geistlichkeit steuerfrei geblieben. Im Laufe der Zeit hatten sich diese Verhältnisse geändert. Die Ritter führten nicht mehr die Kriege, sondern seit Erfindung des Schießpulvers waren die Strapazen und Lasten des Krieges auf den Bürger- und Bauernstand übergegangen; das Vorrecht des Adels, die Steuerfreiheit, war aber geblieben. Auch die Kirche war im Laufe der Jahrhunderte vermögend geworden. Wenn vornehme Familien ausftarben, vermachten sie ihr Vermögen ganz oder teilweise der Kirche. So war auch hier der Grund der Steuerfreiheit fortgefallen; die Geistlichkeit zahlte als geschlossene Korporation ein don gratuit. Adel und höhere Geistlichkeit gehörten zusammen. Alle Erzbistümer, die Bistümer mit Ausnahme von fünf, die reichen Abteien waren mit den nachgeborenen Söhnen des Adels besetzt. Die Freigebigkeit früherer Könige hatte das Grundvermögen der Bistümer und Abteien in den meisten Fällen gestiftet. Dafür ernannte der König die Bischöfe und Äbte. Ludwig Xiv., in den letzten Jahrzehnten seiner Regierung, und Ludwig Xv. ließen sich die Ernennungen gut bezahlen. Diese Bischöfe und Äbte residierten vielfach nicht in ihren Sprengeln, sondern am Königlichen Hofe und in der Hauptstadt; ihre kirchlichen Funktionen wurden von Stellvertretern verrichtet; von den reichen Einkünften ging an die Landbevölkerung fast nichts zurück. Die niedere Geistlichkeit, die Pfarrer und Kapläne in den Dörfern und kleinen Städten hatten bei der Verarmung der Landbevölkerung nur geringe Einkünfte. Die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit machte sich am drückendsten bemerkbar bei der ungleichen Verteilung des Grundbesitzes. Die beiden bevorrechteten Stände zählten zusammen etwa 270000 Personen; diesen gehörten zwei Fünftel des Grundbesitzes, ein drittes Fünftel dem Könige und den Gemeinden, die beiden übrigen Fünftel verteilten sich auf die gesamte übrige Stadt- und Landbevölkerung von mehr als 24^ Million Menschen. *) Das war ein unerträgliches Mißverhältnis. Die Mißachtung des Königtums und der Regierung. Die Franzosen waren von Natur ein königstreues Volk; aber sie wollten auch mit Hochachtung zu dem Fürsten aufblicken können, der sie regierte. Ludwig Xiv. hatte viele große Eigenschaften, und der Erfolg, der in der *) Tarne, ©.11.

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 11

1909 - Leipzig : Hirt
2. Ausbruch der Revolution. 11 Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen. Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^ Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten. Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten. Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt." Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen. Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 26

1909 - Leipzig : Hirt
20 Tl Frankreich als Kaiserreich. errang Napoleon hier nicht. Die Entscheidung fiel bei Fried land in Ostpreußen zugunsten Napoleons. Nun stand diesem der Weg nach Königsberg offen; die preußische Königsfamilie floh nach Memel. Im Juli 1807 wurde der Friede zu Tilsit geschlossen. Preußen mußte alle Besitzungen links der Elbe und seine polnischen Besitzungen außer Westpreußen abtreten. Napoleon bildete aus preußischen und russischen Bestandteilen des ehemaligen Königreichs das Großherzogtum Warschau, das er dem Kurfürsten von Sachsen zugleich mit dem Königstitel verlieh. Dieser war nach der Schlacht bei Jena vom Bündnis mit Preußen zurückgetreten und hatte sich dem Rheinbund angeschlossen. Ferner mußte Preußen 130 Million Frcs. Kriegskosten zahlen; bis zu deren Zahlung blieb ein französisches Heer in Preußen; dessen Verpflegung kostete zehn-mal mehr als die Kriegskosten betrugen. Dann mußte Preußen die Verpflichtung eingehen, sein Heer auf 42000 Manu zu beschränken. Napoleon glaubte, in Zukunft vor Preußen sicher zu sein. Aus den preußischen Besitzungen links der Elbe, dem Kurfürstentum Hessen und andern Besitzungen bildete er das Königreich Westfalen mit der Hauptstadt Kassel, dessen Verwaltung er seinem Bruder Jeröme übertrug. Dieser erhielt wegen seiner verschwenderischen Hofhaltung und seiner üppigen Feste den Namen „Bruder Lustig". Er pflegte seine Gäste nach den Festlichkeiten mit den Worten zu entlassen: „Morgen wieder lustik." Mit Rußland schloß Napoleon ein Schutz- und Trutzbündnis; da England dem Bündnis nicht beitreten wollte, verhängte er über die englischen Waren die Kontinentalsperre, d. h. er verbot allen Mächten, die von ihm abhängig oder mit ihm verbündet waren, englische Schiffe in ihre Häfen aufzunehmen. Damit war Englands Stärke, der Handel, lahmgelegt. Der Kontinentalsperre widersetzten sich Portugal, der Papst und Holland. Vor einem französisch-spanischen Heere flüchtete die portugiesische Königsfamilie in ihre Kolonie Brasilien. Der Kirchenstaat wurde besetzt und mit dem Königreich Italien vereinigt, der Papst gefangen nach Savona und später nach Fontainebleau gebracht. Napoleons Bruder Ludwig, König von Holland, dankte ab, weil er die Kontinentalsperre ohne Schädigung seines Landes nicht durchführen konnte. Darauf wurde Holland als „Anschwemmung französischer Flüsse" mit Frankreich vereinigt. Auch Oldenburg, die Hansestädte und der nördliche Teil von Hannover wurden mit Frankreich vereinigt, um hier die Kontinentalsperre durchzuführen. Dagegen mißlang die Eroberung Spaniens und Portugals, weil England hier im Interesse seines Handels energisch Hilfe leistete. Besonders zeichnete sich in diesem Kriege der später vielgenannte Wellington aus. Ruhmreiche Ereignisse. Der unglücklichste aller preußischen Kriege hat auch Ruhmestaten in der mannhaften Verteidigung der Festungen Kolberg und Graudenz auszuweisen. Die Festung Kolberg in Pommern

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 99

1909 - Leipzig : Hirt
10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit. 99 heitlich unter dem Oberbefehl des Kaisers, desgleichen das Reichskriegswesen. Bayern hat in Friedenszeit noch eigne Militärverwaltung, desgleichen eigne Postverwaltung. Die Einnahmen des Reiches fließen aus Zöllen, Steuern auf Gegenstände des täglichen Verbrauchs, aus den Überschüssen der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnen des Reichslandes. Soweit diese Einnahmen nicht reichen, zahlen die einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung Zuschüsse, die man Matri-kularbeiträge nennt. Während Preußen seine Steuern hauptsächlich direkt vom Vermögen und Einkommen der Bürger erhebt, fließen die Einnahmen des Reiches vorwiegend aus einer indirekten Besteuerung in der obengenannten Art. Reichskanzler. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er wird vom Kaiser ernannt; er ist zugleich Vorsitzender des Bundesrates. Der erste Kanzler des neuen Deutschen Reiches war Fürst Bismarck, der zweite General Graf Caprivi, der dritte Fürst Klodwig zu Hohenlohe, der vierte Fürst Bülow, der jetzige von Bethmann Hollweg seit 1909. Zur Vertretung des Reichskanzlers sind an die Spitze der einzelnen Reichsämter, wie Auswärtiges Amt, Reichsschatzamt, Reichsmarineamt, Reichspostamt, Reichskolonialamt, Staatssekretäre mit Ministerrang gesetzt. Die Verantwortung für die Verwaltung der Reichsämter gegenüber dem Reichstag und dem Bundesrat führt der Reichskanzler allein. Die Reichsämter sind Ministerien unter andern Namen. 10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit. Nach den glorreichen Kriegen war Kaiser Wilhelm I. noch eine achtzehnjährige, segensreiche Friedenszeit beschieden. Um dem Volke den Frieden zu bewahren, schloß er mit Rußland und Österreich den Drei-kaiserbund, zu dem Italien freundschaftliche Beziehungen unterhielt. (1872.) Die französische Kriegsentschädigung Mrde zunächst zur Deckung der Kriegskosten verwendet; dann wurde ein Reichsinvalidenfonds begründet; Bismarck und verdiente Generale erhielten Ehrengeschenke; 120 Million Mark sind als Reichskriegsschatz zur Deckung der ersten Ausgaben im Fall einer Mobilmachung im Juliusturm zu Spandau niedergelegt. Der Turm wird Tag und Nacht von Soldaten bewacht. Die reiche Kriegsentschädigung hatte einen großartigen Aufschwung des Handels und der Industrie zur Folge. Zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs wurden 1873 für alle Staaten des Reiches die heute gebräuchlichen Maße, Gewichte und Münzen eingeführt. Deren Vorzug besteht in der Teilbarkeit durch 10, dem sogenannten Dezimalsystem.

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 121

1909 - Leipzig : Hirt
3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 121 Der Umfang der Staatsverwaltung läßt sich erkennen aus der Benennung der neun Ministerien: 1. Ministerium des Innern, 2. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 3. Kriegsministerivm, 4. Finanzministerium, 5. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 6. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, 7. Justizministerium, 8. Ministerium für Handel und Gewerbe, 9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten (wie Eisenbahn- und Bauwesen). Der erste Beamte nach dem Minister ist der Unterstaatssekretär. Die Ministerien zerfallen in mehrere Abteilungen, deren Geschäfte ein Ministerialdirektor leitet. Manchmal bezeichnet schon der Name die Amtszweige, wie Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten zerfällt in drei Unterabteilungen: für Hochschulen, für Höhere Schulen, für Volksschulen. Unabhängig von den Verwaltungsbehörden ist das Gerichtswesen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. In einem Kreise sind ein oder mehrere Amtsgerichte, durchschnittlich kommt auf einen Regierungsbezirk ein Landgericht und auf eine Provinz ein Oberlandesgericht. Die Rheinprovinz hat wegen ihrer großen Einwohnerzahl zwei Oberlandesgerichte, eins in Cöln und eins in Düsseldorf. Höchstes Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig. Die Zugehörigkeit Preußens zu einem großem Staatsganzen, dem Deutschen Reiche, seine Rechte und Pflichten darin, ist in dem Abschnitt über die Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen. (S. 98 f.) Die Kosten der Gemeinde-, Staats- und Reichsverwaltung werden durch Steuern aufgebracht. Den Stadt- und Landgemeinden sind hauptsächlich die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, dem Staat die direkten Einkommensteuern, dem Reich die indirekten Steuern überwiesen. Manche Gemeinde erzielt Einnahmen ans Gas- oder Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, Straßenbahnen; der Staat aus den eignen Bergwerken in Oberschlesien und im Saargebiet, aus Domänen und Forsten, aus dem Eisenbahnbetrieb, das Reich aus der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen. Den Rest decken die Matrikulorbeiträge der Einzelstaaten. Werden größere Anlagen ausgeführt, die aus den Steuern eines Jahres nicht gedeckt werden können, z. B. Bau eines Krankenhauses, einer Eisenbahn, eines Kanals, so wird eine Anleihe gemacht, die nach Ablauf eines großem Zeitraums durch erhöhte Zinszahlung zurückgezahlt wird. Solche Anleihen werden in der Reget nur gestattet, wenn es sich um Anlagen handelt, die auch der Nachwelt zugute kommen. Gemeinden, Staat und Reich können Anleihen machen; gleichzeitig muß aber festgesetzt werden, auf wieviel Jahre sich die Zurückzahlung erstreckt.

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 17

1909 - Leipzig : Hirt
3. Die Republik. 17 Republik. Der Verlust an Menschenleben wird auf 80000 geschätzt, die teils durch das Fallbeil, teils durch die Kriege hinweggerafft worden waren. Ferner hat die Konventsregierung ein riesiges Vermögen verschleudert, 3000 Million vom Kirchengut, 5000 Million vom Gute der Bürger und der Ausgewanderten. Die Assignate hatten keinen Wert mehr. Außerdem hinterließ der Konvent der folgenden Regierung einen Krieg gegen die Hauptmächte Europas. Auswärtige Kriege. Der Krieg Österreichs und Preußens gegen Frankreich ist bereits im Zusammenhang mit den innern Wirren Seite 13 und 14 bis zum Übertritt der Generals Dumouriez dargestellt worden. ! Nach der Hinrichtung Ludwigs Xvi. schlossen sich auf Betreiben des englischen Ministers Pitt England, Holland, das Deutsche Reich, mehrere Staaten Italiens und Spanien an Österreich und Preußen an. So kam 1793 die große Koalition zustande, die den Krieg bis 1797 fortsetzte. Dieser Krieg wird der erste Koalitionskrieg genannt. Der europäischen Übermacht stellte Carnot als Leiter des Kriegswesens im Wohlfahrtsausschuß die ganze waffenfähige Mannschaft Frankreichs durch eine allgemeine Aushebung gegenüber, teilte sie in Heere ein und stellte tüchtige Generale an deren Spitze, die nach seinen Befehlen den Krieg führten. Während so die Franzosen nach einheitlichem Plane vorgingen,/fehlte den Koalitionsmächten eine Oberleitung. ^Die Eifersucht der einzelnen Mächte vereitelte die Ausnutzung der Waffenerfolge. Preußen und Österreichs entzweiten sich wegen der Teilung Polens. Preußen, das mehrere Siege über die französischen Truppen in der Rheinpfalz errungen Hatte, wollte seine Kräfte schonen, um bei der dritten Teilung Polens 1795 seine Ansprüche gegen Österreich und Rußland durchsetzen zu können. Daher zog das preußische Heer sich über den Rhein zurück, worauf die Franzosen das linke Rheinufer besetzten und in Holland einsielen. Der Statthalter floh, Holland wurde unter dem Namen der Batavischen Republik — Batavia ist der lateinische Name für Holland — französischer Vasallenstaat. Preußen trat 1795 aus der Koalition aus und schloß mit Frankreich den Sonderfrieden zu Basel; die linksrheinischen Besitzungen Kleve und Geldern wurden an Frankreich gegen die Zusage überlassen, daß in dem allgemeinen Friedensschluß dafür eine Entschädigung durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite erfolgen sollte; auch Spanien und Toskana schlossen Frieden mit Frankreich. Es blieben übrig England, Österreich und die italienischen Staaten. Die französische Seemacht verlor an England die meisten Kolonien, die Österreicher schlugen sich tapfer in Deutschland und Italien, erlagen aber schließlich in Italien der größern Kriegskunst und Tatkraft des Generals Bonaparte. Im Jahre 1797 wurde der Friede zu Campo Formio im Gebiete von Venedig geschlossen. Österreich verlor Belgien und die Lombardei an Frankreich, erhielt dafür Venezien, nachdem dessen Waffen, Dahmen, Leitfaden. Iv. Neubtg. 2

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 49

1909 - Leipzig : Hirt
1. Die Umgestaltung Preußens. 49 eine Vereinbarung über die Abgrenzung der einzelnen Diözesen; denn Napoleon hatte auch die kirchlichen Verhältnisse durcheinander geworfen. So hatte er das Erzbistum Cöln aufgelöst und an dessen Stelle ein Bistum Aachen gesetzt. Der Inhalt der Vereinbarung zwischen Regie- • rung und Papst kommt in der päpstlichen Bulle De salute animarum (1821) zum Ausdruck; diese Bulle wurde in die preußische Gesetzessammlung aufgenommen und erhielt dadurch die Wirkung eines staatlichen Gesetzes. Die Diözesen erhielten im ganzen ihren heutigen Umfang. Die Wahl der Bischöfe wird den Domherren übertragen; diese reichen dem König eine Kandidatenliste ein; der König hat das Recht, Personen, deren Wahl er nicht wünscht, als nicht genehm zu bezeichnen; solche dürfen nicht gewählt werden. Das Vermögen der Kirchen und aufgehobenen Klöster, soweit es von den Franzosen eingezogen und an den Preußischen Staat übergegangen war, wurde nicht herausgegeben; dafür übernahm der Staat die Besoldung der Bischöfe und Domherren, die Kosten der Diözesanverwaltung, die notwendigen Zuschüsse zu gering besoldeten Pfarrstellen, Beitragspflicht zu notwendigen Kirchenbauten, zur Begründung einer theologischen Fakultät an der Universität Bonn und Besoldung der Professoren dieser Fakultät usw. Verhandlungen mit der lutherischen und reformierten Geistlichkeit hatten 1817 zur Stiftung einer evangelischen Landeskirche geführt. Auch das Unterrichtswesen wurde neu geregelt. Für die westlichen Provinzen wurde die Universität Bonn 1818 begründet; die Universität Wittenberg wurde nach Halle verlegt. Für die Bedürfnisse der Handelswelt wurden Realschulen eingerichtet, die Gymnasien erfuhren eine zeitgemäße Umgestaltung als Vorbereitungsanstalten für die akademischen Studien. Eine königliche Kabinettsorder des Jahres 1825 regelte die Schulpflicht für die Volksschulen einheitlich für die ganze Monarchie; zur Heranbildung von Lehrern wurden Seminare gegründet. Die öffentliche Gesundheitspflege, die Überwachung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften, wurde ebenfalls durch königliche Verordnung vom Jahre 1817 eingeführt. Jeder Regierungsbezirk erhielt einen erprobten Arzt als Regierungs- und Medizinalrat, jeder Kreis einen Kreisarzt^/ Für die Oberleitung der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-angekegenheiten des Staates wurde 1817 ein besonderes Ministerium eingerichtet, das kurzweg Kultusministerium genannt wird. Bis dahin unterstanden diese Angelegenheiten dem Minister des Innern. Die Reformen Steins und Hardenbergs auf dem Gebiete der Landwirtschaft wurden auf die neuen Provinzen ausgedehnt; von großer Bedeutung war eine Verordnung, daß die Allmenden, d. i. die der Gemeinde gehörenden Wiesen und Äcker, verkauft oder unter die Bürger D ah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 4

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 56

1909 - Leipzig : Hirt
56 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms 111. 3> König Friedrich Wilhelm Iii. von Preußen. Die Regierung keines preußischen Fürsten ist so reich an Wechsel-süllen und Umgestaltungen gewesen, wie die Friedrich Wilhelms Iii. Nus die Jahre der tiefsten Erniedrigung folgte die Zeit des höchsten kriegerischen Ruhmes. Daran schloß sich eine lange Friedenszeit. Friedrich Wilhelm Iii. wird vielfach angegriffen, daß er die vorwärtsstrebende Partei, an deren Spitze Stein, Gneisenau, Blücher, Wilhelm von Humboldt standen, zurückgedrängt und sein Ohr mehr deut rückschrittlichen Polizeiminister von Witgenstein geliehen, daß er im Schlepptau der österreichischen und russischen Politik gestanden, anstatt eigne preußische Politik zu treiben, daß er seinem Lande eine eigentliche Verfassung nicht gegeben habe. Diesen Vorwürfen ist entgegenzuhalten, daß die Zeit für ein einiges starkes Deutschland unter Preußens Führung noch nicht gekommen war. Die Fürsten der deutschen Kleinstaaten hätten von ihren Befugnissen an den Oberherrn abtreten müssen, sie wollten aber ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit nicht preisgeben. Ferner ist zu bedenken, daß Österreich seinen jahrhundertelang behaupteten Vorrang in Deutschland sich auf friedlichem Wege nicht hätte nehmen lassen. Da aber die Kriege gegen Napoleon eine Schuldenlast von 200 Million Talern im Gefolge hatten, kann man wohl verstehen, daß der König sein Land in keinen neuen Krieg verwickeln wollte, sondern die Einigung Deutschlands seinen Nachfolgern überließ und diesen die Wege ebnete. Dies letztere hat er getan/ Seine sparsame Regierung hat innerhalb zwanzig Jahren nicht nur die große Staatsschuld getilgt, sondern auch noch einen Staatsschatz von 150 Million Mark angesammelt. Daß er ein vorwärtsstrebender Mann war, zeigt nicht nur die Gründung des Zollvereins, die seinem Gedanken entsprang, sondern noch mehr die Übertragung seiner Krondomänen an den Staat, aus deren Erträgnissen er sich jährlich nur eine bestimmte Summe vorbehielt. Seine Sorge war, die innere Verwaltung des Staates nach der neuen Einteilung in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise durchzuführen, die verschiedenartigen Bestandteile der Monarchie einheitlich zu verwalten, ein starkes Preußen zu schaffen sowohl durch ein wohlgeschultes Heer als auch durch die Verwaltung und durch verfügbare Geldmittel. Ehe er Anbauten machte, wollte er das Hauptgebäude ausbauen. Ein weiterer Fortschritt in der Staatsverwaltung war die Aufhebung des Geheimen blewen. Un wat hadden roi denn dahn? Nicks, gor nicks. Blot in uns' Versammlungen un unner vir Ogen hadden roi von Ding' redt, de jetzt up ap’ne Strat fri utschrigt roarden, von Dütschlands Friheit un Einigkeit; oeroer tau’m Handeln roiren roi tau sroack, tau’m Schrieroen tau dumm, dorüm folgten roi de olle dütsche Mod, roi redten blot doröroer." Ut mine Festungstid, 3. Kapitel.

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 60

1909 - Leipzig : Hirt
60 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. vollständige Trennung von Staat und Kirche durchführte, suchte er alle Parteien zu befriedigen. Die ersten Jahre seiner Regierung sind noch angefüllt mit Streitigkeiten gegen Holland, in denen es sich hauptsächlich um den Anteil handelte, den Belgien bei der Tilgung der Staatsschuld des früher vereinigten Königreichs zahlen sollte. Eine Einigung kam erst 1839 zustande, als Belgien eine jährliche Zahlung von 5 Million Gulden bis zur Tilgung der Schuld zu übernehmen versprach. Unter Leopolds Regierung erreichte das Land eine große Blüte. Die Einführung des französischen Münzfußes erleichterte den Handelsverkehr mit Frankreich. Bergbau, Ackerbau, Industrie, Handel und Schiffahrt nahmen einen großen Aufschwung. Das Land erhielt das dichteste Eisenbahnnetz von allen Ländern der Erde. Von Vorteil war dem Lande der Anschluß an den Deutschen Zollverein. Leopold I. genoß auch im Auslande großes Ansehen. Die Niederlande. Wilhelm I. regierte seit 1831 in den Niederlanden allein in patriarchalischer Weise. Dem Verlangen des Volkes nach einer mehr freiheitlichen Verfassung stand er unfreundlich gegenüber. Als die Kammer 1840 seine Zivilliste herabsetzte, dankte er ab und zog sich nach Berlin zurück, wo er 1843 starb. Sein Sohn Wilhelm Ii. regierte von 1840—1849. Italien. In dem Königreich Neapel, auf Sizilien und Sardinien hatte eine Volkspartei dem König eine freiheitliche Verfassung abgerungen. Der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich fürchtete, daß die Bewegung auf die österreichischen Besitzungen in Oberitalien, die Lombardei und Venezien, übergreifen würde. Daher stellte ein österreichisches Heer die alten Zustände in Unteritalien und den beiden Inseln wieder her. Die österreichische Regierung in Oberitalien wurde dadurch nicht beliebter. Spanien und Portugal. Die freiheitliche Bewegung in Unteritalien war von Spanien ausgegangen. Dort hatten aufständische Truppen dem König eine Verfassung abgetrotzt. Mit Hilfe eines französischen Heeres wurden die Aufständischen zur Ruhe gebracht und die absolute Monarchie wiederhergestellt. Der König führte statt des bestehenden Thronfolgegesetzes das alte kastilische wieder ein. Nach diesem war weibliche Thronfolge zulässig. Als nun der König starb und nur eine Tochter Jsabella hinterließ, machte sein Bruder Don Carlos Ansprüche auf den Thron auf Grund des frühern Gesetzes. Das führte zu langwierigen Bürgerkriegen, die unter dem Namen Karlistenkriege bekannt sind. ^ Auch der reiche Kolonialbesitz in Amerika ging verloren. Da die Regierung dort fast nur Spanier als Beamte anstellte und diese das Volk zu ihrer eignen Bereicherung bedrückten, erhoben sich allenthalben
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